Kongressförderung Oberösterreich

Das Land Oberösterreich unterstützt Veranstalter:innen, die nächtigungsrelevante, nicht-öffentliche Fachkongresse in Oberösterreich durchführen, mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Unten finden Sie die wichtigsten Eckpunkte – sämtliche Detail­unterlagen und Antragsformulare stehen auf der Website des Landes Oberösterreich bereit.

Wer kann ansuchen?

  • Kongressveranstalter:innen

  • beauftragte Organisationen (z. B. Reisebüros, Professional Congress Organisers)

Welche Veranstaltungen sind förderbar?

  • Kongresse, Tagungen, Symposien oder Konferenzen

  • Fachliche Ausrichtung: wissenschaftlich / bildungsorientiert

  • Teilnehmende: mind. 60 registrierte Personen (ohne Begleitpersonen)

  • Nächtigungen: mind. 80 nachgewiesene Übernachtungen in OÖ (inkl. Begleitpersonen)

  • Location: kostenpflichtiger Veranstaltungsort in Oberösterreich

  • Branding: Verwendung des Logos der Standortmarke „Oberösterreich“ auf Website & Unterlagen

Hier Kongressförderung-Oberösterreich beantragen